
Projekt
Raumanalyse Kanton Freiburg
Jahr
Land
CH
Der Kanton Uri führt in Folge des revidierten Raumplanungsgesetzes eine Mehrwertabgabe zum Ausgleich von Planungsmehrwerten ein. EBP hat den Kanton Uri bei der Ausgestaltung unterstützt und beraten.
Das revidierte Raumplanungsgesetz schreibt die Einführung einer Mehrwertabgabe vor. Mit diesem Instrument sollen zukünftige Planungsmehrwerte ausgeglichen werden, die sich durch Ein-, Um- und Aufzonungen ergeben.
Der Kanton Uri setzt diesen Auftrag im Rahmen der Revision des kantonalen Richtplans sowie des Planungs- und Baugesetzes (PBG) um. Eine Projektgruppe des Kantons erarbeitet, unter Einbezug der Gemeinden, eine auf die Situation im Kanton Uri angepasste Mehrwertabgabe. EBP unterstützt den Kanton Uri bei dieser Arbeit: